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Quellensteuer-Tipp

Da die Berechnung des Quellensteuerabzugs einerseits auf der Basis der monatlichen Auszahlung erfolgt und andererseits progressiv ausgestaltet ist, werden die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Monat Dezember stark belastet, weil der 13. Monatslohn mehr als nur eine Verdoppelung der Monatssteuer verursacht.

Unser Tipp: Auszahlung des 13. Monatslohns aufteilen!

Beispiel: Quellensteuerbelastung pro Jahr (Lediger Arbeitnehmer (Lohn CHF 8'000.-)

CHF 11'109.60 bei Auszahlung im Dezember CHF 10'849.60 bei Auszahlung 1/2 im Juni und Dezember CHF 10'649.40 bei Auszahlung monatlich

CHF 460.20 Einsparung bei monatlicher Auszahlung

Wussten Sie, dass die STT die Führung von Lohnbuchhaltungen zu interessanten Pauschalen anbietet. Frau Ursula von Bergen weiss mehr dazu:

ursula.vonbergen@stt.ch