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Schnellere Rückforderung der Verrechnungssteuer

Mit dem Formular 25 kann eine Firma ihr Verrechnungssteuer-Guthaben bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückfordern. Dieser Anspruch kann grundsätzlich frühestens Ende Kalenderjahr geltend gemacht werden. Falls das VST-Guthaben jedoch mehr als CHF 4'000.00 beträgt, darf mittels Formular 21 schon im laufenden Kalenderjahr eine Abschlagszahlung gefordert werden.

Dies kann sich unter Umständen lohnen, denn die Steuerverwaltung bezahlt auf diesen Guthaben ja keine Zinsen. Zudem kann diese schnellere Rückforderung die Liquidität einer Firma kurz- und mittelfristig verbessern.

Achtung: Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt generell, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren erfolgt.