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Unternutzung

Frage an Dr. Fiskus

Nun ist auch unser drittes Kind ausgezogen; drei Zimmer stehen leer. Darf der Eigenmietwert nun im Verhältnis entsprechend reduziert werden?

Antwort von Dr. Fiskus

Ja – viele Kantone lassen einen tieferen Eigenmietwert zu, falls die Zimmer auch wirklich ungenutzt bleiben. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen!

03.01.2019
Bild: Roland Siegenthaler
Text: STT AG