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Hypothekentipps

Frage an Dr. Fiskus

Herr Findling will seine Fixhypothek vorzeitig auflösen. Die Bank verlangt dafür ein Strafgeld. Darf er diese "Busse" so quasi als Schuldzins steuerlich abziehen?

Antwort von Dr. Fiskus

Ja. Solche Auflösungskommissionen sind wie Hypothekarzinsen steuerlich absetzbar; auch Risikoprämien für Zinsdachabmachungen. Freude herrscht bei Findlings!

3. Januar 2019