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Jahresend-News aus dem Hause STT, 2019/20


Mit höheren AHV-Beiträgen ins neue Jahrzehnt 

Die AHV-Lohnbeiträge steigen ab 01.01.2020, denn am 19. Mai 2019 haben die Stimmberechtig-ten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. 

Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25% auf 10,55%. Arbeitgebende und Arbeitnehmende teilen sich weiterhin diese Beiträge je hälftig (siehe untenstehende Tabelle).

Hier die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020:

  Arbeitgebende Arbeitnehmende Total
AHV neu / bisher 4.35% / 4.20% 4.35% / 4.20% 8.70% / 8.40%
IV 0.70% 0.70% 1.40%
EO 0.225% 0.225% 0.45%
Total neu / bisher 5.275% / 5.125% 5.275% / 5.125% 10.55% / 10.25%

Nehmen Sie entsprechende Anpassungen in Ihrer Lohnbuchhaltung respektive den Lohn-abrechnungen vor und informieren Sie auch Ihre Mitarbeitenden über diese Änderungen.


Negativzinsen sind steuerlich abzugsfähig 

Auf Guthaben Zinsen an die Bank bezahlen zu müssen anstatt zu bekommen, ist wahrhaftig äusserst unerfreulich. Noch vor wenigen Jahren wäre man für so eine Aussage ins Irrenhaus gesteckt worden. Ob diese sogenannten Negativzinsen (man könnte sie Strafzinsen nennen) wohl bald alle Kleinsparer treffen werden? 

Hinweis als kleiner Trost: Diese Zinskosten darf man in der Steuererklärung in Abzug bringen. Zwar gelten sie nicht als Schuldzinsen, aber als Vermögensverwaltungskosten akzeptieren die Steuerbehörden solche Abzüge.

Hier ein Beispiel vom Dezember 2019 (Ehepaar Kt. ZH): 

Konti Zinssatz Kontosaldo Freigrenzen Negativzins
ZKB-Konto 1 -0.75% 32'695 0 -245.21
ZKB-Konto 2 -0.75% 900'000 500'000 -3'000.00
ZKB-Konto 3 -0.75% 2'068'215 500'000 -11'761.61
Total   3'000'910 1'000'000 -15'006.83

Senkung der AG/GmbH-Steuern - aber Erhöhung der Dividendenbesteuerung 

Die vieldiskutierte Steuerreform ist Tatsache geworden und wird per 01.01.2020 in Kraft gesetzt. 

Am 1. September 2019 haben auch die Zürcher Stimmberechtigten die kant. Gesetzesänderung angenommen. Diese bringt für Firmen und deren Unternehmer u.a. die folgenden Neuerungen: 

  • Reduzierung der Kantonalen Ertragssteuer von 8% auf 6% (stufenweise Reduzierung: 7% ab 2021 und 6% ab 2023) 
  • Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden bei den Unternehmern (diese bleibt – zumindest vorerst – im Kanton Zürich bei 50%; es erfolgt lediglich formell ein Wechsel vom Halbsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren (für die direkte Bundessteuer erfolgt eine Erhöhung von 60% auf 70%).

Beispiel Steuersenkung bei der AG/GmbH
(Stadt Zürich, Gewinn CHF 100'000.- vor Steuern)
CHF 21'135.- Steuerlast 2019 (Steuersatz 8%)
CHF 19'700.- Steuerlast 2021 (Steuersatz 7%)
CHF 18'200.- Steuerlast 2023 (Steuersatz 6%)

Beispiel Steuererhöhung beim Aktionär (verh./Stadt Zürich)
(Dividende CHF 100'000.-, Grundeinkommen CHF 100'000.-)
CHF 30'345.- Steuerlast 2019 (50% Teilsatzverfahren)
CHF 30'732.- Steuerlast 2023 (60% Teilbesteuerungsverfahren) 

Diese Gesetzesneuerung spricht noch deutlicher für ein strategisches Vorgehen. Mit unseren Tandem-Lösungen (STT & STT PLUS) bieten wir Garantie für eine umsichtige Planung & Vorsorge.


Aktenzeichen: Cyberschäden 

95% aller Unternehmungen in der Schweiz wurden bereits von Cyberattacken betroffen! Mehr als ein Viertel aller gemeldeten Cyberschäden sind gemäss einer Studie auf Ransomeware zurückzu-führen, d.h. auf Schadprogramme, mit deren Hilfe ein Eindringling den Zugriff des Computer-inhabers auf Daten, deren Nutzung oder auf das ganze Computersystem verhindern kann. 

Die angefallenen Cyberschäden haben in den letzten paar Jahren enorm zugenommen. Eine erschreckende Erkenntnis bei dieser Untersuchung war: Die Mehrheit aller Verluste war nicht oder nicht ausreichend versichert. Eine Cyberversicherung umfasst folgenden Schutz: 

  • Ertragsausfälle im eigenen Betrieb
  • die Wiederherstellung von beschädigten, verlorenen oder zerstörten Daten
  • den Schutz der Firmenreputation (Ruf der Firma)
  • die Benachrichtigung von Kunden 

Diese Risiken gilt es gut abzuwägen. Wir helfen Ihnen die bestmögliche Sicherung für Ihre wertvollen Daten auszuwählen und offerieren Ihnen gerne die richtige Cyberversicherung. Seite 3 von 4


Neue Liegenschaftenkostenverordnung ab 01.01.2020 

Mehr Steuern sparen beim Liegenschaftsunterhalt ist angesagt. Wer energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an seiner Liegenschaft durchführt, kann von dieser neuen Steuergesetzänderung zukünftig wie folgt profitieren. 

  • Die Rückbaukosten (Abbruchkosten) eines alten Gebäudes können neu als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden, sofern anschliessend ein Ersatzneubau mit gleicher Nutzung und auf dem gleichen Grundstück errichtet wird. 
  • Investitionskosten an bestehenden Gebäuden, welche zur Energieeinsparung und dem Umweltschutz dienen, sind neu abzugsfähig. 

Spannend ist auch die Tatsache, dass, falls die vorgenannten Kosten nicht vollumfänglich im Baujahr steuerlich berücksichtigt werden können, die restlichen Kosten auf die zwei darauf-folgenden Jahre zum Abzug übertragen werden dürfen. Mit einer umsichtigen Planung dürfte somit ein Abzugsüberschuss zukünftig nicht mehr «ins Leere» laufen. 


Erhöhung der UVG-Prämien 

Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung werden per 01.01.2020 erhöht. Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Da es sich um eine gesetzliche Anpassung handelt welche alle Versicherungsgesellschaften vornehmen, besteht kein Kündigungsrecht. 

Hinweis: Die neuen Prämiensätze Ihrer UVG-Police müssen Sie in Ihrer Lohnbuchhaltung resp. bei den Lohnabrechnungen entsprechend anpassen. 


MWST – Abrechnungen 2020 

Gemäss einer Information der Eidg. Steuerverwaltung werden auch noch im 2020 die Formulare für die MWST-Abrechnungen in Papierform versendet. Gegen Ende 2020 wird die ESTV in Bern informieren, welche zukünftigen Einreichungsmöglichkeiten der Abrechnungen möglich sind. 

Schon heute deklariert fast jedes zweite Unternehmen seine MWST bequem und sicher online mit «ESTV Suisse Tax». Dies ist nicht nur effizienter als eine Papier-Abrechnung, sondern auch ökologischer und günstiger. 

Sie reichen die MWST-Abrechnung noch auf Papier ein? Machen Sie es sich doch einfacher und entscheiden Sie sich für die elektronische Abrechnung … 

  • … kann bequem am Bildschirm ausgefüllt werden. Nur ein Klick, und die Abrechnung ist eingereicht; 
  • … wird automatisch archiviert. Sie können Ihre Abrechnungen in der Geschäftsübersicht jederzeit einsehen und behalten stets den Überblick; 
  • … kann nicht verloren gehen.

Welche Gesetzesänderungen stehen bevor 

Revision Aktienrecht 

Ziel ist, u.a. die Gründungs- und Kapitalbestimmungen wesentlich flexibler auszugestalten und das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abzustimmen. 

Revision des Datenschutzgesetzes

Ziel ist, die Daten der Bürger besser schützen zu können. Die Bürger sollen von einer erhöhten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen profitieren und verbesserte Kontroll-möglichkeiten über ihre Daten erhalten. Ferner soll das Gesetz ans EU-Recht angepasst werden. 

Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) 

Ziel ist, dass u.a. neu auch arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anrecht auf Familienzulagen haben werden.

Wir von der STT bleiben dran und informieren Sie wieder. 

Haben Sie Fragen zu den obigen Ausführungen oder möchten Sie einen Spezialfall abgeklärt haben? Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahrzehnt.

30.12.2019