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Andere Tipps

Quellensteuer-Tipp

Da die Berechnung des Quellensteuerabzugs einerseits auf der Basis der monatlichen Auszahlung erfolgt und andererseits progressiv ausgestaltet ist…
Quellensteuer-Tipp

Da die Berechnung des Quellensteuerabzugs einerseits auf der Basis der monatlichen Auszahlung erfolgt und andererseits progressiv ausgestaltet ist, werden die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Monat Dezember stark belastet, weil der 13. Monatslohn mehr als nur eine Verdoppelung der Monatssteuer verursacht.

Unser Tipp: Auszahlung des 13. Monatslohns aufteilen!

Beispiel: Quellensteuerbelastung pro Jahr (Lediger Arbeitnehmer (Lohn CHF 8'000.-)

CHF 11'109.60 bei Auszahlung im Dezember CHF 10'849.60 bei Auszahlung 1/2 im Juni und Dezember CHF 10'649.40 bei Auszahlung monatlich

CHF 460.20 Einsparung bei monatlicher Auszahlung

Wussten Sie, dass die STT die Führung von Lohnbuchhaltungen zu interessanten Pauschalen anbietet. Frau Ursula von Bergen weiss mehr dazu:

ursula.vonbergen@stt.ch

Schnellere Rückforderung der Verrechnungssteuer

Mit dem Formular 25 kann eine Firma ihr Verrechnungssteuer-Guthaben bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückfordern. Dieser Anspruch kann grundsätzlich…
Schnellere Rückforderung der Verrechnungssteuer

Mit dem Formular 25 kann eine Firma ihr Verrechnungssteuer-Guthaben bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückfordern. Dieser Anspruch kann grundsätzlich frühestens Ende Kalenderjahr geltend gemacht werden. Falls das VST-Guthaben jedoch mehr als CHF 4'000.00 beträgt, darf mittels Formular 21 schon im laufenden Kalenderjahr eine Abschlagszahlung gefordert werden.

Dies kann sich unter Umständen lohnen, denn die Steuerverwaltung bezahlt auf diesen Guthaben ja keine Zinsen. Zudem kann diese schnellere Rückforderung die Liquidität einer Firma kurz- und mittelfristig verbessern.

Achtung: Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt generell, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren erfolgt.

Eine Versicherungsbroschüre mit Pfiff für nur CHF 20.-

ASSI ist eine gemeinnützige Stiftung, die unter Aufsicht des Bundes steht. ASSI hat sich zum Ziel gesetzt, die Transparenz im Versicherungswesen zu…
Eine Versicherungsbroschüre mit Pfiff für nur CHF 20.-

ASSI ist eine gemeinnützige Stiftung, die unter Aufsicht des Bundes steht. ASSI hat sich zum Ziel gesetzt, die Transparenz im Versicherungswesen zu fördern, gegen Missbrauch anzukämpfen und die Versicherten vor Benachteiligungen zu schützen. ASSI wahrt die Interessen der Versicherten in allen Zweigen der Privat- und Sozialversicherungen.

Die interessante und übersichtliche Broschüre ist für alle, die etwas Licht in den Versicherungsdschungel bringen möchten, eine wahre Freude.

www.assistiftung.ch

Elektronisches Spesenformular ist ein wahrer Hit

Niemand verbucht gerne Spesen-Quittungen! Deshalb ist das elektronische Spesenformular-Tool, welches wir verwenden, ein besonders heisser Tipp! Die…
Elektronisches Spesenformular ist ein wahrer Hit

Niemand verbucht gerne Spesen-Quittungen! Deshalb ist das elektronische Spesenformular-Tool, welches wir verwenden, ein besonders heisser Tipp!

Die einzelnen Spesenbelege können mit Nummer, Datum, Text, Betrag und Währung im Formular eingetragen werden. Durch Anklicken erfolgt die Zuweisung der einzelnen Konti in der Buchhaltung inklusive der entsprechenden MWST-Codes. Mit einem weiteren Klick erfolgt danach automatisch die Verbuchung (z.B. Sage-Sesam-Buchhaltungs-Software).

Sind Sie interessiert an unserem kostenlosen Spesenformular auf Excel-Basis? Bestellung einfach via Email info@stt.ch.

Weekly Empowerment Innovationsletter

Der Newsletter von NeumannZanetti & Partner gilt wirklich als Geheimtipp. Hier eine kurze Leseprobe: Taler oder Taten? Wenn ich mich so umsehe in…
Weekly Empowerment Innovationsletter

Der Newsletter von NeumannZanetti & Partner gilt wirklich als Geheimtipp. Hier eine kurze Leseprobe:

Taler oder Taten?

Wenn ich mich so umsehe in der Unternehmenswelt, dann muss es nachhaltigere Wege geben, um tolle Leistungen zu honorieren, als Geld zu verteilen. Dabei geht es mir nicht darum, utopische Ansichten zu äussern. Geld bzw. Bonuszahlungen sind ein fester Bestandteil des Anreizsystems - vielen Teammitgliedern ist das auch sehr willkommen und das ist gut so. Genauso fest bin ich jedoch der Ansicht, dass es einen Mix von Anreizen braucht, und zwar aus mehr

  • Geld allein macht nicht glücklich, das wissen wir alle.
  • Bonuszahlungen werden mit der Zeit selbstverständlich, speziell wenn im Einzelfall dafür gar keine Spitzenleistungen nötig waren.
  • Wer die Motivation übers Geld allein steuert, wird die Kultur eines Unternehmens zerstören oder zumindest stark schwächen.

www.nzp.ch

Es gibt AHV-freie Auszahlungsmöglichkeiten

Jeder Franken Lohn ist steuerpflichtig! Jeder Franken Lohn ist aber nicht unbedingt AHV-pflichtig! Und so können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden…
Es gibt AHV-freie Auszahlungsmöglichkeiten

Jeder Franken Lohn ist steuerpflichtig! Jeder Franken Lohn ist aber nicht unbedingt AHV-pflichtig! Und so können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden beispielweise Umzugsentschädigungen, Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke oder Anerkennungsprämien bis zu 500 Franken für das Bestehen von beruflichen Prüfungen zukommen lassen und zwar AHV-frei.

Studieren Sie das entsprechende Merkblatt der SVA:

https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d