Wer sich pensionieren lassen will, muss einige Überlegungen anstellen: Was mache ich mit meiner vielen freien Zeit? Welche Hobbys lege ich mir neu…
Bezug von Vorsorgegeldern: So sparen Sie Steuern
Wer sich pensionieren lassen will, muss einige Überlegungen anstellen: Was mache ich mit meiner vielen freien Zeit? Welche Hobbys lege ich mir neu zu? Wie arrangiere ich mich mit meinem Partner, meiner Partnerin am besten? Wie teilen wir künftig die Hausarbeit auf? Und: Wie viel Geld steht mir im neuen Lebensabschnitt zur Verfügung?
Let’s talk about money
Reden wir hier übers Geld. Denn, was viele nicht wissen: Vorsorgebezüge werden in vielen Kantonen sowie beim Bund stark progressiv besteuert. Werden also im gleichen Kalenderjahr mehrere Vorsorgegelder ausbezahlt, steigt die Steuerbelastung überproportional an, weil die einzelnen Auszahlungen zusammengezählt werden. Meistens wird deshalb die Auszahlung der Vorsorgegelder so lange wie möglich aufgeschoben, damit die Säule-2- und -3a-Guthaben gestaffelt werden können. Resultat: weniger Vermögens- und Ertragssteuer.
Das Gesetz
Bei den meisten Menschen ist das Vorsorgegeld verteilt auf Pensionskasse, Freizügigkeitskonto, Säule 3a. Wer diese Vorsorgegelder als Kapital beziehen möchte, muss sich überlegen, wann und wie dies am cleversten geschieht.
Das gilt gesetzlich:
Pensionskassengelder werden grundsätzlich bei der Pensionierung fällig – diese kann bereits ab 58 Jahren realisiert werden. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben.
Freizügigkeitsguthaben können zwischen 60 und 65 bezogen werden, und zwar unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben.
3a-Konten oder -Policen können zwischen 60 und 65 bezogen werden – unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben. In diesem Fall kann auch weiterhin in die Vorsorge einbezahlt werden.
Was sind Freizügigkeitsguthaben?
Freizügigkeitsguthaben sind Vorsorgegelder der 2. Säule, die zum Beispiel bei einem Unterbruch der Erwerbstätigkeit oder bei einer frühzeitigen Erwerbsaufgabe auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Hier gibt es eine einschneidende Änderung.
Das galt bis anhin:
Freizügigkeitsguthaben konnten bis 70 ohne weitere Vorbehalte in der steuerfreien Vorsorge belassen werden respektive auf den entsprechenden Bankkonten oder Freizügigkeitspolicen.
Ein Aufschub war bis 70 auch dann möglich, wenn man nicht mehr erwerbstätig war.
Neu gilt ab 1.1.2024:
Der Aufschub ist nur möglich, wenn man auch weiterhin erwerbstätig ist.
Es ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, also zum Beispiel ein Lohnausweis oder ein Arbeitsvertrag.
Die Rente
Das Pensionskassenguthaben – oder bloss Teile davon – kann auch als Rente bezogen werden.
So handhaben Schweizerinnen und Schweizer das Pensionskassenguthaben:
2019 bezogen im Durchschnitt 47 Prozent ausschliesslich eine Rente (43 Prozent Männer und 52 Prozent Frauen). Ein Drittel liess sich das Kapital Auszahlen (33 Prozent Männer, 34 Prozent Frauen). Die übrigen 20 Prozent entschieden sich für eine Rente-Kapital-Kombination (24 Prozent Männer, 14 Prozent Frauen).
Quelle: BFS-Neurentenstatistik 2021
Die Bezugsmöglichkeiten
Wir haben für Sie in dieser Grafik die verschiedenen Guthabengefässe und das Bezugsalter übersichtlich zusammengefasst:

Das Fazit
Die Bezüge aus den Säulen 2 und 3a frühzeitig planen, um mit einer gesplitteten Auszahlung Steuern zu sparen.
Alles klar wie unsichtbar? Oder noch nicht ganz? Wir sind für Sie da und bringen Licht in den Vorsorge-Dschungel.