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Die Muster AG wurde 2000 gegründet und musste zu Beginn viel Aufbauarbeit leisten. Darum machte die Gesellschaft 2000 – 2005 jährlich rund CHF 10’000 Verlust. Im Jahr 2006 kann die Muster AG zum ersten mal einen Gewinn von CHF 15’000 ausweisen. Von diesem kann sie nun aber steuerlich die Verluste aus den Jahren 2000 + 2001 (CHF 10’000 + CHF 5'000) abziehen; sie realisiert demnach im Jahr 2006 also keinen steuerbaren Gewinn. Dieses Beispiel kann mit den restlichen Verlusten von 2001 - 2005 fortgesetzt werden bis sämtliche Verluste verrechnet sind.
Verluste können nur sieben Jahre lang verrechnet werden. Fällt also erst im achten Jahr erstmals ein Gewinn an, dann sind die Verluste aus dem ersten Jahr verfallen und können steuerlich nicht mehr berücksichtigt
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