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Steuerplanung ist sexy

Steuerplanung ist sexy

Steueroptimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, ist nicht nur menschlich, sondern auch legal. Wer seine Steuern plant, profitiert. Am besten verlässt man sich dabei auf Profis. Denn die haben den Überblick.

#Steuern & MwSt

19.8.2024
3 min
Text: Hans Schoch,
Bilder: Carmen Zumsteg

Gut geplant ist halb gespart. Das gilt vor allem bei den Steuern. Die Steuerplanung beinhaltet Sparmöglichkeiten, die gesetzlich nicht nur geduldet, sondern sogar gewollt sind.

Die Definition

Steuerplanung ist Finanzplanung – sei es für Privatpersonen wie Unternehmen. Überlegen Sie sich, was Ihr Ziel ist und erreichen Sie es durch vernünftiges Haushalten. Und dank der Unterstützung von Profis.

Die Merkmale

Steuerplanungsmöglichkeiten sind gesetzlich gewollte Tools, die teilweise aus der Praxis der Steuerbehörden selbst stammen. Eine Massnahme ist das Begehren um einen Steuervorbescheid (Ruling). Es verschafft einen Überblick.

Die Fälle

Von der Theorie zur Praxis, schauen wir uns konkret ein paar Fälle an:

  1. Ein Unternehmer bilanziert seine Warenvorräte zu tief (das sogenannte Warendrittel). Das ist legal, denn das Unternehmenssteuerrecht lässt dies zu.
     
  2. Eine Unternehmerin nimmt Sofortabschreibungen auf bewegliche Anlagevermögen (zum Beispiel auf das Geschäftsauto) vor. Das ist im gleichen Jahr, wie die Anschaffung stattgefunden hat, erlaubt.
     
  3. Eine Unternehmerin nimmt pauschale Rückstellungen für kommende Risiken (beispielsweise Garantiefälle) vor. Das ist offiziell erlaubt.
     
  4. Ein Angestellter zahlt jedes Jahr einen Beitrag in seine Säule 3a ein und nimmt gleichzeitig einen Einkauf in seine Pensionskasse vor. Diese steuermindernden Einzahlungen sind erwünscht und erlaubt.
     
  5. Eine 50-Jährige zieht in ihrer Steuererklärung regelmässig die Unterhaltskosten für ihre Liegenschaft, die Spenden an steuerbefreite Institutionen sowie Krankheitskosten ab. Diese Abzüge sind absolut in Ordnung.
     
  6. Eine Inhaberin einer Einzelfirma wandelt ihr Unternehmen in eine Aktiengesellschaft um. Dies mit dem Ziel, das Unternehmen fünf Jahre später mit einem grossen, steuerfreien, privaten Kapitalgewinn zu verkaufen. Dieses Vorgehen ist ein absolut legitimes Planungsinstrument.

Die Konsequenzen

Wer legale Massnahmen für Steuerabzüge plant, spart. Das gilt für Privatpersonen wie für Unternehmen.

Das Fazit

Steuerplanung ist sexy! Doch manchmal ist der Grat zwischen Steuerplanung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung schmal. Verlassen Sie sich deshalb auf Expertinnen und Experten. Ein Aufwand, der sich lohnt – auch monetär.

Sie sind unsicher, wie Sie effektiv Steuern sparen können? Kontaktieren Sie die STT-Profis.

Wie vermeiden Sie Fettnäpfchen, die ins Geld gehen können? Lesen Sie alle Blogs aus der STT-Steuer-Serie.

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