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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Wer denkt, Steuerhinterziehung geschieht immer mit Absicht und krimineller Energie, täuscht sich. Oft wird Steuerrelevantes auch aus Unwissen nicht deklariert. So oder so: Wer Steuern hinterzieht macht sich strafbar.

#Steuern & MwSt

24.6.2024
3 min
Text: Hans Schoch,
Bilder: Carmen Zumsteg

Steuerhinterziehung ist ein geflügeltes Wort. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Und wie schwerwiegend sind deren Folgen? Fakt ist: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Das bedeutet, dass nicht nur Nachsteuern fällig werden, sondern auch gesalzene Bussen. Nicht selten kommt es vor, dass Steuerhinterzieher dadurch ihre gesamte Existenz verlieren.

Die Definition

Bei einer Steuerhinterziehung werden den Steuerbehörden steuerrechtlich relevante Tatsachen unterschlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tatsachen vorsätzlich oder fahrlässig unterschlagen wurden. Deshalb: aufgepasst!

Die Merkmale

Von einer Steuerhinterziehung spricht man, wenn Steuerpflichtige etwas verheimlichen und einen Sachverhalt nicht offenlegen. Durch ihr Handeln bringen sie den Staat um Steuergelder.

Die Fälle

Von der Theorie zur Praxis, schauen wir uns konkret ein paar Fälle an:

  1. Ein Unternehmer zahlt seinen Kindern (fiktive) Löhne aus, obwohl diese keine oder nur unwesentliche Arbeitsleistungen erbringen.
     
  2. Eine Witwe erbt beim Tod ihres Mannes ein Ferienhaus am Gardasee. Dieses gibt sie aber in der Steuererklärung nie an, obwohl es für die Satzbestimmung relevant ist.
     
  3. Ein Ehepaar putzt abends und an Wochenenden Büroräumlichkeiten. In der Steuererklärung geben die beiden diesen Nebenverdienst aber nicht an.
     
  4. Ein junger Mann ist grosser Fan von Kryptowährungen und legt eine grössere Summe an. Obwohl er alle übrigen Wertschriften minutiös in der Steuererklärung deklariert, vergisst er die Kryptos.

Die Konsequenzen

Die Bussen wegen Steuerhinterziehung können bei einem leichten Verschulden einen Drittel der anfallenden Nachsteuern betragen. Bei schwerem Verschulden – dazu gehört beispielsweise der mehrfache Wiederholungsfall oder wenn bei der Aufklärung nicht kooperiert wird – kann die Busse bis zum Dreifachen der Nachsteuern betragen. Ganz schön happig.

Oft reicht dafür das Vermögen nicht mehr aus, und es bleibt nur der Gang zum Konkursrichter. Eben: Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher gefährden ihre Existenz.

Das Fazit

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Für die Behörden ist lediglich relevant, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Bei Unsicherheiten und Unklarheiten deshalb unbedingt einen Profi um Rat fragen. Und zwar im Voraus.

Sie sind unsicher, was Sie in der Steuererklärung angeben müssen? Die STT-Profis helfen weiter.

Den Beitrag #1 der stt Steuer-Serie zur Steuerumgehung finden Sie hier.

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