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Steuerbetrug kann zu einer Gefängnisstrafe führen

Steuerbetrug kann zu einer Gefängnisstrafe führen

Zugegeben: Für Steuerbetrug brauchts kriminelles Potenzial. Wer absichtlich bei den Steuern trickst, riskiert seine Freiheit. Denn auf Steuerbetrug stehen happige Gefängnis- und Geldstrafen.

#Steuern & MwSt

5.8.2024
4 min
Text: Hans Schoch,
Bilder: Carmen Zumsteg

Knast, schwedische Gardinen, Kittchen – für Gefängnisse gibt es viele verschiedene Bezeichnungen. Doch egal, ob man hinter Gittern sitzt oder im Bau: Schön ist es nicht. Sie finden, wir dramatisieren? Leider nein: Denn Steuerbetrug kann tatsächlich zu einer happigen Gefängnisstrafe führen.

Die Definition

Wer zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Dokumente wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Lohnausweise etc. einreicht, begeht einen Steuerbetrug. Dabei reicht es bereits, dass jemand vorsätzlich eine inhaltlich unwahre Urkunde bei der Steuerbehörde einreicht – es muss also nicht unbedingt zum vollendeten Steuerbetrug kommen.

Die Merkmale

Der Steuerbetrug kann entweder von Privatpersonen oder Organen eines Unternehmens begangen werden. Übrigens: Auch wer andere zum Steuerbetrug anstiftet, macht sich strafbar.

Die Fälle

Von der Theorie zur Praxis, schauen wir uns konkret ein paar Fälle an:

  1. Ein Mann hat der Steuerbehörde eine absichtlich gefälschte Spendenbescheinigung eingereicht. Er wollte so gezielt die Steuerbehörde täuschen. Er wird damit zum Steuerbetrüger und hat sich strafbar gemacht.
     
  2. Ein Kleinunternehmen hat auf dem Rechnungsformular eines Lieferanten eine fiktive Rechnung an sich selbst geschrieben. Diese Rechnung ist eine unwahre Urkunde, das Unternehmen macht sich des Steuerbetrugs schuldig.
     
  3. Ein Kleinunternehmen bittet einen seiner Lieferanten, eine fiktive Rechnung auszustellen. Diese ist ebenfalls einen unwahre Urkunde, weil zwar die richtige Person sie ausgestellt hat, aber der Inhalt unwahr ist.

Das Urteil

Und so kann ein Urteil aussehen (Ausschnitt eines Urteils des Bezirksgerichts Zürich):

Sachverhalt:

A.________ und B.________ waren (Minderheits- bzw. Haupt-)Aktionäre der C.________ AG. Die Anklageschrift wirft ihnen vor, in ihrer Funktion als Mitglieder des Verwaltungsrats der C.________ AG in den Steuerperioden die nachfolgenden hauptsächlich privaten Aufwände als geschäftlich verbucht und so bewirkt zu haben, dass die entsprechenden Erfolgsrechnungen und Bilanzen für die Jahre xy um die genannten Positionen und Beträge verfälscht bzw. unrichtig erstellt und die Steuerbehörden des Bundes sowie der Stadt und des Kantons Zürich infolge der eingereichten unwahren Buchhaltungen getäuscht wurden:

30. Geburtstag ….. Totalbetrag Fr. 24'137.--

Personal Wellness ….. Totalbetrag Fr. 13'267.--

Laufbahnberatung ….. Totalbetrag Fr. 2675.--

Paarberatung ….. Totalbetrag Fr. 4160.--

Zürcher Hochschule ….. Totalbetrag Fr. 7900.--

Die C.________ AG wurde durch das kantonale Steueramt Zürich einer Buchprüfung unterzogen. Die in der Anklageschrift beanstandeten Positionen betreffend die Geschäftsjahre xy wurden gegen A.________ und B.________ in einem Nachsteuer- und Bussenverfahren erhoben.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte A.________ und B.________ wegen mehrfachen Steuerbetrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 150.-- (A.________) bzw. von 60 Tagessätzen zu Fr. 700.-- (B.________).

Die Konsequenzen

Der Steuerbetrug wird mit einem Strafverfahren verfolgt. Ein solches Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 30'000 Franken betraft. Nach zehn Jahren ist die Tat verjährt. Steuersünderinnen und -sünder haben allerdings die Möglichkeit, sich einmalig straflos selbst anzuzeigen. Wenn eine straflose Selbstanzeige vorliegt, wird von einer Strafverfolgung abgesehen.

Das Fazit

Der Steuerbetrug muss unbedingt vermieden werden. Privatpersonen und Unternehmen müssen also die nötige Vorsicht walten lassen.

Steuern lassen sich auch ganz legal sparen. Die STT-Profis sagen, wie.

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