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Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Übergangsgeneration

Die Übergangsgeneration umfasst 9 Jahrgänge und betrifft Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform im Jahre 2024 55 Jahre alt oder älter waren.

#Pensionierung

2.10.2024
4 min
Text: Hans Schoch,
Bilder: Adobe Stock, Carmen Zumsteg

Diese News aus dem Hause AHV sollten Sie kennen, um Ihren Schritt in die nachberufliche Lebensphase rechtzeitig planen zu können.

Es sind die Jahrgänge 1961 – 1969 welche zur Übergangsgeneration gehören. Sie müssen gegenüber früher länger auf ihre AHV-Rente warten. Das AHV-Alter (heute Referenzalter genannt) wird für diese Jahrgänge stufenweise angehoben.

Ab 2028 gilt somit für alle Frauen und Männer das gleiche Rentenalter 65.

Als Gegenleistung können diese Frauen zwischen einem lebenslänglichen Zuschlag oder einem weniger gekürzten Vorbezug wählen. Hier die Details dazu:

Zuschlagbeträge für Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969

Dieser monatliche Rentenzuschlag erfolgt für die Übergangsgeneration lebenslänglich und über eine allfällige Maximalrente hinaus. Die obenstehenden Zahlen zeigen Vollrenten von Frauen, welche ihre Rente nicht vorbeziehen.

Leider sieht das revidierte Gesetz nicht vor, diese Zuschläge der Teuerung anzupassen, weshalb sie laufend an Kaufkraft verlieren werden.

Lesebeispiele

Eine Frau mit Jahrgang 1962 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 60'000.- erhält CHF 50.- Zuschlag zur AHV-Rente.

Eine Frau mit Jahrgang 1965 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 55'000.- erhält CHF 160.- Zuschlag zur AHV-Rente.

Eine Frau mit Jahrgang 1969 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 75'000.- erhält CHF 13.- Zuschlag zur AHV-Rente.

Kürzungssätze

Frauen der Übergangsgeneration haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen, die vorzeitig ihre Rente beziehen, wird die AHV-Rente ab 1. Januar 2025 weniger stark gekürzt wie bisher.

Lesebeispiele

Einer Frau mit Jahrgang 1962 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 60'000.- wird bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter 62 ihre Rente lebenslänglich um 6,5% reduziert.

Einer Frau mit Jahrgang 1965 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 55'000.- wird bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter 62 ihre Rente lebenslänglich um 3,0% reduziert.

Einer Frau mit Jahrgang 1969 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 75'000.- wird bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter 62 ihre Rente lebenslänglich um 10,5% reduziert.

Wichtiger Hinweis: Die AHV-Rente kann nicht nur ganze Jahre vorbezogen werden, sondern neu auch monatlich.

Einer Frau mit Jahrgang 1964 und einem ahv-rechtlichen Durchschnittseinkommen von CHF 60'000.- wird bei einer vorzeitigen Pensionierung um 1 Jahr und 6 Monate ihre Rente lebenslänglich um 3,5% reduziert.

Tipp: Mit diesem Online-Rechner des BSV können Sie Ihre Kürzungen oder Zuschläge genau berechnen.

Das Fazit

Merken Sie sich für die Planung Ihrer Pensionierung das Zeitfenster bezüglich AHV-Rentenbezug von 7 Jahren, d.h. 5 J. Aufschub und 2 J. Vorbezug (Frauen der Übergangsgeneration sogar mit 3 J. Vorbezug) und nutzen Sie diese Flexibilität.

Die Renten können zudem monatlich vorbezogen und aufgeschoben werden und neu auch nur teilweise, also z.B. 40% der Rente.

Möchten Sie mehr dazu wissen, so bestellen Sie bei uns hier die kostenlose Broschüre mit dem schönen Titel «Pensionierungs-Metharmophose»

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