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Kinderbetreuung

Frage an Dr. Fiskus

Sonja ist Mutter geworden, wird aber ihren Job beibehalten. Die Krippenrechnung ist enorm. Darf sie alle Kosten für die Kinderbetreuung abziehen?

Antwort von Dr. Fiskus

Ja - sie darf die Betreuungskosten steuerlich geltend machen, aber: Nein - sie kann nicht einfach alle Kosten abziehen. Es gilt Höchstlimiten zu beachten!

03.01.2019