STT Schoch Treuhand Team AG
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Kinderbetreuung
Frage an Dr. Fiskus
Sonja ist Mutter geworden, wird aber ihren Job beibehalten. Die Krippenrechnung ist enorm. Darf sie alle Kosten für die Kinderbetreuung abziehen?
Antwort von Dr. Fiskus
Ja - sie darf die Betreuungskosten steuerlich geltend machen, aber: Nein - sie kann nicht einfach alle Kosten abziehen. Es gilt Höchstlimiten zu beachten!
03.01.2019