STT Schoch Treuhand Team AG
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Jahresend-Newsletter 2022/23 der STT Schoch Treuhand Team AG


AHV-Renten steigen ab 1.1.2023

Die Teuerungsanpassung der Renten beträgt rund 2,5%, d.h. die einfache Maximal-Rente erhöht sich auf 2'450 Franken. Bei verheirateten Paaren wird immer noch die Heiratsstrafe angewendet, d.h. die beiden Einzelrenten betragen zusammen höchstens 3'675 Franken.

Studieren Sie die nachfolgende Statistik. Sie zeigt interessante Details über unser AHV-Werk.


ALV2 - Beitrag fällt ab 1.1.2023 weg

Seit 2011 wird auf Lohnbestandteilen ab 148'200 Franken ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversiche- rung hat sich erholt, weshalb dieses Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei und erhöht den Nettolohn der Gut-Verdiener. Es flossen jährlich 400 Millionen Franken zusätzliche Beiträge in die ALV-Kasse.


Die Arbeitslosenversicherung wird über die Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert. Der aktuelle Beitragssatz für die ALV beträgt bis zu einer Grenze von 148 200 Franken 2,2 % des massgeben- den Jahreslohnes und wird je hälftig von den Parteien übernommen.
Tipp: Vergessen Sie nicht entsprechende Anpassungen bei der Lohnverarbeitung 2023 vorzunehmen!

 


Revision Erbrecht (Inkrafttreten 1.1.2023)


In den letztjährigen Jahresend-News haben wir Ihnen die geänderten Pflichtteile erklärt, welche nun ab 1.1.2023 Gültigkeit haben. Setzten Sie beispielsweise mit einem Testament oder einem Erbvertrag vor 31.12.2022 Ihre Kinder auf den Pflichtteil, reduziert sich nun der Erbanteil.
Wir haben alle in unserem Banksafe aufbewahrten Testamente und Erbverträge entsprechend überprüft und bei einem allfälligen Handlungsbedarf reagiert. Trotzdem empfehlen wir allen Lesern dieser News ein entsprechendes «Überdenken» der individuellen Situation und bitten Sie, uns bei Bedarf zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 


Unterteilung Unterhaltskosten Liegenschaft

Die Kosten im Zusammenhang mit Liegenschaften sind in drei Kategorien aufzuteilen, nämlich:

  •  Wertvermehrende Investitionen (nicht abzugsfähig)
  •  Werterhaltende Kosten (abzugsfähig)
  •  Massnahme-Ausgaben für die Energieeffizienz (abzugsfähig)

Sollte Ihr steuerbares Einkommen NULL betragen, so dürfen die Kosten der Kategorie «Massnahmen für die Energieeffizienz» auf drei Jahre verteilt abgezogen werden. Allerdings sind solche Abzüge nur bei bereits bestehenden Gebäuden möglich.

Wertvermehrende Investitionen (z.B. das Erstellen eines Wintergartens) dürfen nicht abgezogen werden. Hingegen können Sie solche Investitionen bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft während 20 Jahren bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer geltend machen. Es ist deshalb sehr wichtig, solche Belege beweisbar und sicher aufzubewahren.

Tipp: Wir bieten Ihnen an, ein jährlich aktualisiertes Excel über diese Kosten zu führen, wie auch bei uns alle Rechnungen als PDF zu speichern. Senden Sie uns deshalb auch Kopien Ihrer wertvermehrenden Umbau-Rechnungen, damit wir diese auf unserer Liste eintragen können; doppelt genäht hält besser ...

Hinweis: Der Kanton Zürich wird auf die Steuerperiode 2024 hin alle Eigenmiet- und Vermögens- werte von Liegenschaften neu bewerten, sind doch seit der letzten Bewertung teilweise enorme Wertsteigerungen erfolgt.

 


Aktion «Sunnestrahl»

Dank unserer «Aktion Sunnestrahl» können wir immer wieder einigen Menschen in schwierigen Lebenssituationen kostenlos unsere Dienste anbieten. Mit freiwilligen Arbeitseinsätzen unserer Mitarbeitenden (ohne Lohnentschädigung) wird regelmässig unsere «Sunnestrahl»-Kasse gefüllt. Die dadurch von den Mitarbeitenden erzielten Umsatzfranken werden von der STT verdoppelt.

Immer wieder unterstützen diese Aktion auch Kunden und Gönner mit kleinen oder grösseren Beiträgen.

Allen ein herzliches Dankeschön. Mehr dazu weiss Sandra Leemann sandra.leemann@stt.ch
 


Kryptowährungen gehören in die Steuererklärung

Die ESTV hat ein Arbeitspapier auf ihrer Webpage aufgeschaltet, welches aufzeigt, wie die steuerlichen Folgen bei Kryptowährungen zu handhaben sind. Unterschieden wird zwischen

Zahlungs-Token
Bei Zahlungs-Token handelt es sich um reine Währungen (Zahlungsmittel). Sie sind wie Konti und Wertpapiere in der Steuererklärung zu deklarieren. Kursgewinne und -verluste sind dabei steuerfrei respektive neutral ...


und
 

Anlage-Token
Bei Anlage-Token besteht die Möglichkeit von Einkommens- und Verrechnungssteuerfolgen. Bitte konsultieren Sie die entsprechende Liste der ESTV mit den «offiziellen» Kryptowährungen. Link: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen- dbst/kryptowaehrungen.html

Tipp: Damit Sie Ihren Jahresendbestand belegen können, empfehlen wir, diesen mit Screenshots oder Screen-PDFs in all Ihren Exchanges festzuhalten. Leider zeigen sich die Kontoauszüge bei den ca. 10'000 Kryptowährungen oft noch nicht so brauchbar wie es das Steueramt gerne hätte.


Hinweis: Es sind nicht nur Kryptoguthaben zu deklarieren, sondern natürlich auch Bargeld, Gold und Schmuck. Vor allem Gold geht oft vergessen, liegt es doch brav in irgendeinem Safe ... :-)

 


Neues Aktienrecht tritt ab 1.1.2023 in Kraft

Das revidierte Aktienrecht umfasst u.a. in folgenden Bereichen beachtenswerte Neuerungen:

  •  Grösserer Spielraum bei der Aktienkapitalgestaltung und bei Dividendenbeschlüssen
  •  Höhere Anforderungen an die Zahlungsfähigkeit mit Fokus auf die Liquidität
  •  Stärkere Rechte für Aktionäre und für Minderheitsbeteiligte
  •  Flexiblere Durchführung von GV- und VR-Sitzungen (Nutzung digitaler Technologien)
  •  Einfachere Sachübernahmen bei der Firmengründung
  •  usw.

Ihre aktuellen Statuten erschweren es Ihnen, die grössere Flexibilität dieses neuen Aktienrechts sinnvoll auszuschöpfen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Anpassung Ihrer Statuten nicht aus den Augen zu verlieren. Diese Empfehlung gilt nicht nur für AGs, sondern auch für GmbHs.

Gerne informieren wir Sie im Detail über alle Sie betreffenden Änderungen und unterstützen Sie dabei, Ihre Statuten rechtzeitig (bis 31.12.2024) anzupassen.

 


Änderung MWST-Pflicht für Vereine ab 1.1.2023

Die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kultur- vereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, ist von 150 000 auf 250 000 Franken angehoben worden. Viele Vereine können sich deshalb aus dem MWST- Register löschen lassen.

Hinweis: Hierfür ist eine schriftliche Abmeldung bei der ESTV notwendig (innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode). Ohne Abmeldung gilt nämlich die Steuerpflicht weiterhin!

 


Welche Gesetzesänderungen sind in Behandlung (resp. noch nicht in Kraft)

  •  Revision des Patentrechts

Das Patentgesetz soll internationalen Standards angepasst und besonders für KMU und Einzel- erfinder attraktiver werden. Die Patentprüfung wird durch eine Recherche ergänzt, welche die Schutzfähigkeit der Erfindung klärt. Das Schweizer Patent wird damit transparenter und sicherer.

  •  Neues Datenschutzgesetz (revDSG)

Das neue Gesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfristen, weshalb wir empfehlen, die Zeit bis zum Inkrafttreten zu nutzen und rechtzeitig die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Als Unternehmen ist man verpflichtet, die Bearbeitung von Personendaten zu dokumentieren und das datenschutzrechtliche Risiko zu bewerten. Es sind gewisse technische und organisato- rische Mindestanforderungen hinsichtlich der Datensicherheit zu garantieren.

Eine begleitende Beratung durch Fachleute bei der Umsetzung der Massnahmen ist angesagt.

 

Wir von der STT bleiben am Ball und informieren Sie wieder.

Haben Sie Fragen zu unseren Ausführungen oder dürfen wir für Sie einen Spezialfall abklären? Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes Jahr mit vielen interessanten Themen.

Ps) Im Jahr 2023 feiern wir unser 30jähriges Firmenjubiläum. Verteilt über das Jahr werden wir deshalb feiern und auch unsere Kunden immer wieder überraschen ... :-)

30.12.2022