STT Schoch Treuhand Team AG
Sihlstrasse 95
CH-8045 Zürich
Tel 044 298 82 82
info@stt.ch
www.stt.ch
Das Trendsetter-Treuhandbüro im Herzen von Zürich

Jahresend-Newsletter 2021/22 der STT Schoch Treuhand Team AG


Revision Erbrecht (Inkrafttreten 1.1.2023) 

Das neue Gesetz wird unter anderem die Pflichtteilsquoten senken. So können die Erblasser zukünftig z.B. auch ihre Lebenspartner oder Stiefkinder stärker begünstigen. 


Einzahlungsscheine mit QR-Code (alte ES noch bis 09/2022)  

Die PostFinance hat das Enddatum der heutigen roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungs-scheine auf den 30. September 2022 festgelegt. Sie unterstützt damit die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und die entsprechenden Nachfolgeprodukte QR-Rechnung sowie eBill. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden somit für alle Schweizer Bankkunden definitiv abgelöst. 

Vorteile der Rechnungsstellung mit QR-Rechnung und eBill. 

  • Effizientere Prozesse, weil Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr automatisiert sind.
  • Vereinfachter Zahlungsabgleich, weil weniger manueller Aufwand anfällt.
  • Weniger Fehler, weil alle Zahlungsinformationen elektronisch übermittelt werden.
  • Die Bestellung vorbedruckter Einzahlungsscheine fällt weg.
  • Weniger oder gar kein Papierverbrauch.

Alle Unternehmen sind jetzt gefordert, sofern sie nicht bereits umgestellt haben. 


Eidg. Finanzdepartement vereinheitlicht Zinssätze  

Das Eidg. Finanzdepartement vereinheitlicht ab 1.1.2022 Verzugs- und Vergütungszinssätze bei allen vom Bund erhobenen Steuern und Abgaben wie folgt: 

  • Zins auf Rückerstattungen = 4,0 Prozent
  • Zins auf Verzugszahlungen = 4,0 Prozent 

Der Zinssatz für freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer bleibt unverändert: 0,0%!  


Schnuppersaison 2022 ist eröffnet  

Bald kommt wieder die Zeit der Schnuppersaison für Jugendliche aus der 2. Sekundarschule. Wir von der STT finden das Schnuppern eine wichtige und wertvolle Sache und bieten deshalb wieder ab Mitte Februar 2022 für interessierte Jugendliche Schnuppertage an. 

Für die Bewerbung auf einen solchen Schnuppertag haben wir ein Inserat auf der Plattform www.schnuppy.ch geschalten. Hier können Jugendliche einen konkreten Tag anwählen und sich zwei Monate im Voraus direkt online bewerben (PLZ 8001 eingeben und Beruf Kaufmann/-frau EFZ Treuhand/Immobilien auswählen und alle Details unseres Inserats studieren).


Briefpost wird teurer 

Ab 1.1.2022 kostet ein A-Post-Brief CHF 1.10 und ein B-Post-Brief CHF 0.90. Dies ist die erste Erhöhung seit 18 Jahren. Als Grund wird der abnehmende Briefverkehr genannt. 


Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig ab 1. Januar 2022 

Dieses Gesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte. 

  • Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Verträge mit einer langen Laufzeit können nun trotzdem nach drei Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden. E-Mail, SMS oder Whatsapp genügen.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. 
  • Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich. 

Für bereits bestehende Verträge gelten jedoch nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit per E-Mail, SMS oder Whatsapp zu kündigen (statt mit unterschriebenem Brief). 


Privatanteil Geschäftsfahrzeug 

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal beim Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges mitbesteuert. Diese Verordnungsänderung führt zu einer Erhöhung der Privatanteilpauschale von 0.8% auf 0.9% pro Monat (resp. 10.8% statt 9.6% p.a.) vom Kaufpreis. Bei der direkten Bundessteuer entfällt bei der privaten Steuererklärung folglich die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen sowie der Fahrkostenabzug. 

Es ist noch offen, ob alle Kantone diese Lösung ebenfalls übernehmen; der Kanton ZH übernimmt diese praxisnahe und kundenfreundliche Handhabung des Bundes. 

Hinweis: Bitte ab 01.01.2022 in Ihrer Buchhaltung und in Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigen.


Neuer Lohnausweis ab 2022 

Für die Deklaration der Löhne 2021 muss ab 01.01.2022 (sofern nicht eine zertifizierte Lohnsoftware verwendet wird) ausnahmslos das aktualisierte neue Formular verwendet werden. Es gibt sowohl eine Formularansicht als auch einen geführten Modus mit zusätzlicher Hilfestellung. Link: www.elohnausweis-ssk.ch 

Dieser «eLohnausweis SSK online» ist eine Webapplikation mit einer offline Datenhaltung zum Erstellen von Lohnausweisen mit aufgedrucktem Barcode. Diese Applikation ermöglicht die Erstellung einer beliebigen Anzahl von Lohnausweisen. 

Alternative: Neuer Lohnausweis als ausfüllbares Formular (Snapform Viewer)


Welche Gesetzesänderungen sind in Behandlung

Revision Aktienrecht (Inkrafttreten frühestens 2023)

Diese Revision ist auf der Zielgeraden. Eine beschlossene Sache ist, dass die Gründungs- und Kapitalbestimmungen wesentlich flexibler ausgestaltet werden und das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt ist. Bevor jedoch die neuen Bestimmungen frühestens 2023 in Kraft gesetzt werden können, müssen noch die nötigen Ausführungsbestimmungen erarbeitet werden – bis es soweit ist, braucht es weiterhin noch Geduld. 

Revision des Datenschutzgesetzes DSG (Inkrafttreten frühestens Ende 2022)

Die Bürger sollen von einer erhöhten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen profitieren und verbesserte Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten erhalten. 

Als Unternehmen ist man in Zukunft verpflichtet, die Bearbeitung von Personendaten zu doku-mentieren und das datenschutzrechtliche Risiko zu bewerten. Es sind gewisse technische und organisatorische Mindestanforderungen hinsichtlich Datensicherheit sicherzustellen. 

Die Geschäftsführung ist neu persönlich und strafrechtlich dafür verantwortlich, die neuen Anforderungen genau einzuhalten. Bei ungenügendem Datenschutz können hohe Bussen ausgesprochen werden. Das revidierte Datenschutzgesetz enthält rund 70 Artikel. 

Wir von der STT bleiben dran und informieren Sie wieder. 

Haben Sie Fragen zu den obigen Ausführungen oder möchten Sie einen Spezialfall abgeklärt haben? Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes Jahr mit neuen interessanten Themen.

31.12.2021