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Warnungen der FINMA
Aufgabe der FINMA ist es, Anleger, Gläubiger und Versicherte zu schützen und darüber zu wachen, dass der Schweizer Finanzmarkt funktioniert. Um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, stellt die FINMA Informationen für Privatpersonen bereit, publiziert Warnungen und nimmt begründete Beschwerden zu Bewilligungsträgern entgegen.
Die FINMA führt auf ihrer Webseite drei Listen, die Anleger, Gläubiger und Versicherte auf mögliche Gefahren auf dem Finanzmarkt aufmerksam machen. HIER sind die jeweils aktuellsten Einträge aller Listen gebündelt zu finden.
Warnliste
Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Ein Eintrag auf der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Aktivität illegal ist.
Eingesetzte Untersuchungsbeauftragte
Klärt eine unabhängige und fachkundige Person im Auftrag der FINMA einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt ab und ist dies mit einem Eintrag im Handelsregister verbunden, so publiziert die FINMA dies. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist.
Veröffentlichung von Endverfügungen
Bei schwerer Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen kann die FINMA ihre Verfügung nach Eintritt der Rechtskraft ganz oder teilweise veröffentlichen.