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Tages-Anzeiger organisiert Steuertelefon
Steuerexperten von TREUHAND SUISSE beantworten den Leserinnen und Lesern des Tages-Anzeiger telefonisch Fragen rund um die Steuererklärung. Schriftliche Anfragen und E-Mails können nicht beantwortet werden. Eine Auswahl der Antworten finden Sie am nächsten Tag im Tages-Anzeiger.
Hans Schoch stellt sich auch dieses Jahr wieder den oft nicht alltäglichen Fragen.
Hier ein Beispiel aus 2016:
«Ich hatte 2005 vergessen, ein paar Aktien anzugeben, dann kam die Bequemlichkeit und nun das schlechte Gewissen. Was empfehlen Sie mir?»
Reichen Sie bei der Dienstabteilung Spezialdienste des Zürcher Steueramtes eine Selbstanzeige ein mit allen Belegen bis zehn Jahre zurück! Die erste Selbstanzeige ist straflos. Natürlich müssen Sie sämtliche Steuern, die Sie in den letzten Jahren «gespart» haben, nachzahlen – es fallen aber keine Strafsteuern an.