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Der AIA ist nun Tatsache geworden. So wird auch die Schweiz Informationen sammeln und erstmals im 2018 entsprechende Meldungen ins Ausland vornehmen. Vom Ausland erhaltene Informationen wird die eidgenössische Steuerverwaltung an die betreffenden Kantone weiterleiten und es ihnen überlassen, wie weit sie davon Gebrauch machen wollen.
Die folgenden Informationen sind von den Finanzinstituten zu melden und werden mit den Steuerbehörden im Domizilland des Kunden ausgetauscht:
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