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Der Vaterschaftsurlaub ist Realität geworden
Der ab 1.1.2021 neu gültige 14-tägige Vaterschaftsurlaub kann von erwerbstätigen Vätern in den sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes flexibel bezogen werden.
Väter haben Anspruch, wenn sie folgende 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren während den letzten 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert
- Sie waren während den letzten 9 Monaten mindestens 5 Monate lang erwerbstätig
- Sie sind am Tag der Geburt des Kindes Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender
(oder haben bis zum Tag der Geburt Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen)
Die Entschädigung beträgt 80% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 196.- pro Tag. Die Anmeldung bei der SVA, um die Entschädigung zu erhalten, ist erst möglich, nachdem alle 14 Tage bezogen worden sind (pro 5 bezogene Arbeitstage gibt es 2 zusätzliche Tagesansätze).
8. Dezember 2020