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Löschen von ungerechtfertigten Betreibungen

Löschen von ungerechtfertigten Betreibungen

Seit 01.01.2019 ist es endlich möglich, ungerechtfertigte Betreibungen im Register löschen zu lassen resp. zumindest zu erreichen, dass Dritte nicht mehr von der Betreibung erfahren.

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2 min
Text: Hans Schoch

Seit 01.01.2019 ist es endlich möglich, ungerechtfertigte Betreibungen im Register löschen zu lassen resp. zumindest zu erreichen, dass Dritte nicht mehr von der Betreibung erfahren. Diese Neuerung ist wichtig, stellen doch registrierte Betreibungen einen «Tollgen im Reinheft» einer Person dar.

Und so wird es gemacht:

  1. Sie werden zu Unrecht betrieben - erheben Sie Rechtsvorschlag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls 
  2. Nach einer Wartefrist von drei Monaten seit Erhalt des Zahlungsbefehls reichen Sie beim Betreibungsamt ein schriftliches Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte ein (wir helfen Ihnen gerne bei der Gesuch-Erstellung)
  3. Der Gläubiger erhält nun vom Betreibungsamt eine 20 Tage Frist für die Erbringung eines Beweises 
  4. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist wird das Gesuch gutgeheissen und die Betreibung zukünftig Dritten nicht mehr angezeigt
     

Es gilt nun abzuwarten, wie vor allem professionelle Geldeintreibungsfirmen auf diese Neuigkeit reagieren und Abwehrmassnahmen erfinden werden. Es wäre wirklich schön, wenn zu Unrecht betriebene Schuldner wieder von sich sagen könnten: «Jetzt habe ich wieder eine weisse Weste.»
 

https://www.konsumentenschutz.ch

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