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Neue Mehrwertsteuersätze: bereits dieses Jahr wirksam
Sie sprudelt munter – die Mehrwertsteuer-Quelle. Denn die Mehrwertsteuer-Einnahmen sind konsumbasiert und reagieren deshalb direkt auf die Teuerung. Aus diesem Grund nehmen sie bereits dieses Jahr stark zu, ein grosser Einnahmesprung findet aber per 1. Januar 2024 statt, wenn die Steuersätze erhöht werden. Diese Mehreinnahmen werden übrigens vollumfänglich der AHV weitergeleitet.
Die neuen Mehrwertsteuersätze
Wie hoch sind nun aber die neuen Sätze? Hier die Übersicht:
Bis 31. Dezember 2023 | Neu ab 1. Januar 2024 | |
Normalsatz | 7,7% | 8,1% |
Reduzierter Satz | 2,5% | 2,6% |
Sondersatz für Beherbergung | 3,7% | 3,8% |
Leistungszeitraum ist ausschlaggebend
Eventuell ist es für Sie bereits heute nötig, mit den alten und den neuen Mehrwertsteuersätzen zu arbeiten. Denn in der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal (respektive für das 2. Semester) 2023 kann bereits mit den neuen Sätzen abgerechnet werden.
Massgebend dafür ist, wann die Leistung stattgefunden hat:
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen.
Zwei Beispiele
Was das konkret bedeutet, zeigen wir Ihnen anhand der Baugeschäft AG. Sie rechnet nach vereinbarten Entgelten ab. Im Jahr 2023 also nach der effektiven Methode (netto).
Beispiel 1:
Im 4. Quartal 2023 fakturiert die Baugeschäft AG CHF 100'000 für Leistungen, die sie im Jahr 2023 erbracht hat. Zudem stellt sie im Dezember 2023 eine Vorausrechnung über CHF 10'000 für Leistungen, die erst im neuen Jahr erbracht werden.
Die Abrechnung lautet also:
CHF 100'000 à 7,7% = CHF 7'700
CHF 10'000 à 8,1% = CHF 810
Total: CHF 8'510
Beispiel 2:
Im 1. Quartal 2024 fakturiert die Baugeschäft AG CHF 100'000 für Leistungen, die sie im 2024 erbringt.
Zudem stellt sie im Januar 2024 eine Rechnung aus über CHF 10'000 für Leistungen, die sie noch im 2023 erbracht hat.
Die Abrechnung lautet also:
CHF 100'000 à 8,1% = CHF 8'100
CHF 10'000 à 7,7% = CHF 770
Total: CHF 8'870
Unser Tipp
Grenzen Sie die Abrechnung Ihrer Aufträge Ende 2023 mit einzelnen Teilrechnungen exakt ab:
1. Teilrechnung = alter Steuersatz
2. Teilrechnung = neuer Steuersatz
Denn werden auf derselben Rechnung Leistungen und Steuersätze aus den beiden Jahren vermischt, müssen Sie Datum der Leistungserbringung und den entsprechenden Betrag getrennt ausweisen. Und das ist kompliziert.
Aber was passiert, wenn Sie das vergessen oder nicht tun? Ganz einfach: Dann müssen die gesamten fakturierten Leistungen zum neuen höheren Steuersatz abgerechnet werden. Und das geht ins Geld.
Die Übersicht:
Das Fazit
Trennen Sie die Leistungserbringung exakt nach neuem und altem Jahr und demzufolge nach altem und neuem Steuersatz. Am besten bereits bei der Offerterstellung, so gehts nicht vergessen.
Informieren respektive schulen Sie Ihre Mitarbeitenden entsprechend.

Bezug von Vorsorgegeldern: So sparen Sie Steuern
Wer sich pensionieren lassen will, muss einige Überlegungen anstellen: Was mache ich mit meiner vielen freien Zeit? Welche Hobbys lege ich mir neu zu? Wie arrangiere ich mich mit meinem Partner, meiner Partnerin am besten? Wie teilen wir künftig die Hausarbeit auf? Und: Wie viel Geld steht mir im neuen Lebensabschnitt zur Verfügung?
Let’s talk about money
Reden wir hier übers Geld. Denn, was viele nicht wissen: Vorsorgebezüge werden in vielen Kantonen sowie beim Bund stark progressiv besteuert. Werden also im gleichen Kalenderjahr mehrere Vorsorgegelder ausbezahlt, steigt die Steuerbelastung überproportional an, weil die einzelnen Auszahlungen zusammengezählt werden. Meistens wird deshalb die Auszahlung der Vorsorgegelder so lange wie möglich aufgeschoben, damit die Säule-2- und -3a-Guthaben gestaffelt werden können. Resultat: weniger Vermögens- und Ertragssteuer.
Das Gesetz
Bei den meisten Menschen ist das Vorsorgegeld verteilt auf Pensionskasse, Freizügigkeitskonto, Säule 3a. Wer diese Vorsorgegelder als Kapital beziehen möchte, muss sich überlegen, wann und wie dies am cleversten geschieht.
Das gilt gesetzlich:
Pensionskassengelder werden grundsätzlich bei der Pensionierung fällig – diese kann bereits ab 58 Jahren realisiert werden. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben.
Freizügigkeitsguthaben können zwischen 60 und 65 bezogen werden, und zwar unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben.
3a-Konten oder -Policen können zwischen 60 und 65 bezogen werden – unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann bis 70 den Bezug aufschieben. In diesem Fall kann auch weiterhin in die Vorsorge einbezahlt werden.
Was sind Freizügigkeitsguthaben?
Freizügigkeitsguthaben sind Vorsorgegelder der 2. Säule, die zum Beispiel bei einem Unterbruch der Erwerbstätigkeit oder bei einer frühzeitigen Erwerbsaufgabe auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Hier gibt es eine einschneidende Änderung.
Das galt bis anhin:
Freizügigkeitsguthaben konnten bis 70 ohne weitere Vorbehalte in der steuerfreien Vorsorge belassen werden respektive auf den entsprechenden Bankkonten oder Freizügigkeitspolicen.
Ein Aufschub war bis 70 auch dann möglich, wenn man nicht mehr erwerbstätig war.
Neu gilt ab 1.1.2024:
Der Aufschub ist nur möglich, wenn man auch weiterhin erwerbstätig ist.
Es ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, also zum Beispiel ein Lohnausweis oder ein Arbeitsvertrag.
Die Rente
Das Pensionskassenguthaben – oder bloss Teile davon – kann auch als Rente bezogen werden.
So handhaben Schweizerinnen und Schweizer das Pensionskassenguthaben:
2019 bezogen im Durchschnitt 47 Prozent ausschliesslich eine Rente (43 Prozent Männer und 52 Prozent Frauen). Ein Drittel liess sich das Kapital Auszahlen (33 Prozent Männer, 34 Prozent Frauen). Die übrigen 20 Prozent entschieden sich für eine Rente-Kapital-Kombination (24 Prozent Männer, 14 Prozent Frauen).
Quelle: BFS-Neurentenstatistik 2021
Die Bezugsmöglichkeiten
Wir haben für Sie in dieser Grafik die verschiedenen Guthabengefässe und das Bezugsalter übersichtlich zusammengefasst:
Das Fazit
Die Bezüge aus den Säulen 2 und 3a frühzeitig planen, um mit einer gesplitteten Auszahlung Steuern zu sparen.
Alles klar wie unsichtbar? Oder noch nicht ganz? Wir sind für Sie da und bringen Licht in den Vorsorge-Dschungel.

Jahresendnews 2022/23
Rechtzeitig zum Jahreswechsel haben wir wieder einige spannende News für Sie zusammengestellt:
AHV-Renten steigen ab 1.1.2023 / ALV2 - Beitrag fällt ab 1.1.2023 weg / Revision Erbrecht (Inkrafttreten 1.1.2023) / Unterteilung Unterhaltskosten Liegenschaft / Aktion «Sunnestrahl» / Kryptowährungen gehören in die Steuererklärung / Neues Aktienrecht tritt ab 1.1.2023 in Kraft / Änderung MWST-Pflicht für Vereine ab 1.1.2023 / Welche Gesetzesänderungen sind in Behandlung (resp. noch nicht in Kraft)
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Cyber-Sicherheitstraining
Dank unserer «Cyber-Police» bei der Zürich-Versicherung konnten unsere Mitarbeitenden kostenlos ein Online-Cyber-Sicherheitstraining absolvieren.
Mit einem e-Learning-Programm des etablierten Cyber-Sicherheitsunternehmens SoSafe (www.sosafe-awareness.com) konnten wir unsere «Cyber-Awareness» weiter optimieren.
Dieses Programm kann individuell und zeitlich unabhängig bearbeitet werden und führt durch verschiedene Bereiche zum Thema Cyber-Sicherheit. Es beinhaltet auch (freiwillige) Tests, mit denen man Fortschritte selbst überprüfen kann. Sämtliche Daten werden anonymisiert erhoben; dasselbe gilt für die jeweiligen Ergebnisse und Auswertungen. Rückschlüsse auf die Teilnehmenden sind dabei ausgeschlossen.
Ergänzt haben wir dieses Online-Training mit einem spannenden Kompakt-Workshop geleitet von Sandro Müller, Geschäftsführer von goSecurity AG. (www.goSecurity.ch) Das Thema Cyber-Security aus der Warte eines professionellen «Cyber-Feuerwehrmanns» zu erleben war absolut spannend und wertvoll.
Sie haben noch keine Cyber-Police? Gerne berät Sie Oliver Odermatt von unserer Partnerfirma STT PLUS AG. (www.sttplus.ch)

NPS = Net Promoter Score
Die Net Promoter Score-Methode basiert darauf, Kunden eine einzige Frage zu stellen, mit der die Wahrscheinlichkeit sowohl für einen erneuten Einkauf als auch für eine Weiterempfehlung prognostiziert wird: «Mit welcher Wahrscheinlichkeit würden Sie dieses Unternehmen Freunden oder Kollegen weiterempfehlen?» Kunden bewerten ihre Antworten auf einer Skala von 0 bis 10.
Die von den Kunden gegebenen Antworten werden wie folgt klassifiziert:
- 0-6 = Detraktoren – unzufriedene Kunden, die Ihre Marke durch negative Mundpropaganda schädigen können
- 7-8 = Indifferente – zufriedene, aber gleichgültige Kunden, die durch die Konkurrenz beeinflusst werden
- 9-10 = Promoter – treue Kunden, die weiterhin kaufen und weiterempfehlen werden
Der Net-Promoter-Score wird nach folgender Formel berechnet:
NPS = Promotoren(%) − Detraktoren(%)
Der Wertebereich des NPS liegt damit zwischen plus 100 und minus 100.
Beispiel STT AG Kundenumfrage 2022
74% - 5% = NPS 69
NPS-Wert-Einstufung
> 70 = Aussergewöhnlich hoch und sehr selten
50 - 70 = Exzellent - ein wirklich guter NPS-Wert! Ihr Unternehmen ist sehr kundenfokussiert.
30 - 50 = Ein bemerkenswert guter NPS-Wert
0 - 49 = Ein positiver NPS-Wert mit weiterem Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen
< 0 = Achtung - Sie haben mehr Detraktoren als Promotoren. Alarmglocken sollten schrillen!
Warum NPS?
Wenn Sie Kunden die Net Promoter Score-Frage stellen, fragen Sie sie im Grunde, ob sie über Ihr Unternehmen oder Ihre Marke etwas Positives sagen würden. Denn das Entscheidende ist am Ende die Mundpropaganda – vor allem in der heutigen Zeit, in der sich Meinungen in sozialen Kanälen, Onlineforen und -bewertungen immer schneller verbreiten.
Das Ermitteln Ihres Net Promoter Score ist die einfachste Möglichkeit, die Leistung IhresUnternehmens aus Sicht Ihrer Kunden nachzuvollziehen. In der Vergangenheit stand einpositiver NPS in starkem Zusammenhang mit profitablem Wachstum. Unternehmen und Organisationen – von kleinen Startups bis hin zu weltweit erfolgreichen Unternehmen – verwenden den NPS auch, um die Kundenzufriedenheit zu bewerten und die Leistung nach zu verfolgen, denn er ist:
- Einfach und schnell. Nur eine Frage ist notwendig, um Ihren Net Promoter Score zu ermitteln – die Berechnung ist kinderleicht. Mit unserer Net Promoter Score-Vorlage können Sie Ihre Umfrage innerhalb weniger Minuten einrichten und versenden.
- Quantifizierbar. Das Management kann die Leistung Ihres Unternehmens anhand einer einfachen Kennzahl bestimmen. Mit dem NPS werden Standardbegriffe eingeführt, die jeder leicht versteht.
- Standardisiert. Der NPS, weithin als Standardwerkzeug zur Messung und Verbesserung der Kundentreue bekannt, wird von Marken wie American Express, Apple, GE, JetBlue und Kaiser Permanente verwendet.
- Benchmarkfähig. Einer der wertvollsten Vorteile besteht darin, dass Sie sehen können, wie Ihr Unternehmen im Vergleich mit der Konkurrenz dasteht. Da Hunderte von Unternehmen den NPS verwenden, haben Sie einen Massstab, mit dem Sie Ihre Leistung intern und anhand externer NPS-Benchmarks nachverfolgen können.

Bravo PK Migros und PK Siemens
Beim Dauerthema «Pensionskassenrenten, Umwandlungssätze, Verzinsung Alterskapital» sind die Medien voll von angstmachenden Negativmeldungen. Deshalb an dieser Stelle ein grosses BRAVO an die PKs von Migros und Siemens:
13. Rente an Rentenbezüger der MPK
Die MPK befindet sich in einer guten finanziellen Lage und hat deshalb im Dezember 2021 eine zusätzliche 13. Rente ausbezahlt.
Zinssätze ab 1. Januar 2022
PK Migros: Die Verzinsung des Alterskapitals beträgt ab 1.1.2022 = 3,00%.
PK Siemens: Die Verzinsung des Alterskapitals beträgt einmalig für 2022 = 6,00%
Deckungsgrad
PK Migros: Per Ende Oktober 2021 betrug der Deckungsgrad 128%.
PK Siemens: Per Ende September 2021 betrug der Deckungsgrad 119,5%

Arbeitgeber bewerten
Kennen Sie Kununu?
Die Plattform für Arbeitgeberbewertungen, Gehaltsdaten und Kulturbewertungen von denen, die es am besten wissen: Mitarbeiter und Bewerber.
Auch die STT Schoch Treuhand Team AG ist unter den 1 Mio Unternehmen dabei und trägt stolze 4,4 von maximal 5 Sternen.

Fixhypotheken können Bussen auslösen
Bei Hypotheken mit fester Laufzeit können dann Bussen anfallen, wenn sie ausserordentlich gekündigt werden (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen). Dies kann bei Wegzug, Scheidung, Todesfall oder einem nicht geplanten Verkauf der Fall sein. Die Höhe dieser Busse hängt u.a. vom Wiederanlagesatz ab. In Zeiten von Negativzinsen kann dies ganz schön ins Geld gehen.
Rechenbeispiel 1: (positivem Wiederanlagesatz)
Fixhypothek mit Laufzeit 8 Jahre; CHF 500'000.-;
Zinssatz 1,50%, Restlaufzeit 7 Jahre, Wiederanlagesatz 0,30%.
Formel: CHF 500'000 x 7 Jahre x 1,20% x 1 = CHF 42'000.- Busse
Rechenbeispiel 2: (negativem Wiederanlagesatz)
Fixhypothek mit Laufzeit 8 Jahre; CHF 500'000.-;
Zinssatz 1,50%, Restlaufzeit 7 Jahre, Wiederanlagesatz - 0,30%.
Formel: CHF 500'000 x 7 Jahre x 1,80% x 1 = CHF 63'000.- Busse
Hinweis: Sollte der Wiederanlagesatz höher sein als der Zinssatz der Fixhypothek, so kann auch eine Entschädigung zugunsten des Darlehensnehmers anfallen.
Bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen hat das Bundesgericht wie folgt entschieden:
- Bei der Ablösung einer Festhypothek und Umwandlung in ein anderes Hypothekarmodell bei demselben Kreditgeber liegt ein weiter bestehendes, nur hinsichtlich der Konditionen umgestaltetes Darlehensverhältnis vor. Wirtschaftlich betrachtet steht die Vorfälligkeitsentschädigung diesfalls den Schuldzinsen nahe und kann darum vom Einkommen abgezogen werden.
- Bei der Ablösung einer Festhypothek durch eine neue Hypothek bei einem andern Kreditgeber rechtfertigt sich eine Gleichstellung mit Schuldzinsen nicht. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in einem solchen Fall als Schadenersatz oder Wandelpön[29] zu qualifizieren und kann nicht vom Einkommen abgezogen werden.
- Bei der Ablösung einer Festhypothek im Hinblick auf die Veräusserung kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer als (rechtliche) Wertvermehrung in Abzug gebracht werden.

Schnuppersaison 2022
Die STT AG möchte gerne die Schnuppersaison für Jugendliche unterstützen.
Ab Mitte Februar bieten wir jeweils donnerstags Schnuppertage an. Interessierte Jugendliche können via Schnupper-Lehrstellen-Plattform schnuppy.ch einen konkreten Tag anwählen und sich darauf bewerben. Eine Bewerbung ist jeweils 2 Monate vor dem ausgeschriebenen Termin möglich. Wir freuen uns auf den Treuhand-Nachwuchs.
Link zu STT AG-Profil auf schnuppy.ch

Neuer Lohnausweis ab 2022
Für die Deklaration der Löhne 2021 muss ab 01.01.2022 ausnahmslos das aktualisierte neue Formular verwendet werden. Es gibt sowohl eine Formularansicht als auch einen geführten Modus mit zusätzlichen Hilfestellungen.
www.elohnausweis-ssk.ch
Dieser «eLohnausweis SSK online» ist eine Webapplikation mit einer offline Datenhaltung zum Erstellen von Lohnausweisen mit aufgedrucktem Barcode. Diese Applikation ermöglicht die Erstellung einer beliebigen Anzahl von Lohnausweisen.
Alternative: Neuer Lohnausweis als ausfüllbares Formular (Snapform Viewer)
Lohnausweis sowie Wegleitung dazu finden Sie hier: Link zu ESTV

Verhaltenskodex Steuern 2021
Die schweizerische Steuerrechtspraxis ist geprägt von einem respektvollen Umgang zwischen den steuerpflichtigen Personen, den Steuervertretungen und den Steuerverwaltungen. Zu diesem respektvollen Umgang gehören ein offener und sachbezogener Austausch zwischen den beteiligten Parteien.
Deshalb halten die Eidg.Steuerverwaltung (ESTV), die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) sowie EXPERTsuisse zusammen mit dem IFF-HSG als Wissenschaftspartner Grundsätze und Verhaltensregeln schriftlich in Form eines Verhaltenskodex fest. Der Verhaltenskodex soll eine effiziente Anwendung der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen und das historisch gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen steuerpflichtigen Personen, Steuervertretungen und Steuerverwaltungen nachhaltig stärken.
Die STT AG hält sich an diesen Verhaltenskodex. -> PDF Download

Das schweizerische Steuersystem
Diese Broschüre der Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) gibt in leicht verständlicher Sprache und aufgelockert durch zahlreiche Illustrationen einen Überblick über das schweizerische Steuersystem. Sie legt in Kürze die von Bund, Kantonen und Gemeinden erhobenen Steuern dar. Wertvolle Links und Adressen sind auch dabei.
HIER können Sie die aktuelle Broschüre (Ausgabe 2021) als PDF kostenlos downloaden.
HIER können Sie die aktuelle Broschüre (Ausgabe 2021) bestellen für CHF 9.-

Der Vaterschaftsurlaub ist Realität geworden
Der ab 1.1.2021 neu gültige 14-tägige Vaterschaftsurlaub kann von erwerbstätigen Vätern in den sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes flexibel bezogen werden.
Väter haben Anspruch, wenn sie folgende 3 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren während den letzten 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert
- Sie waren während den letzten 9 Monaten mindestens 5 Monate lang erwerbstätig
- Sie sind am Tag der Geburt des Kindes Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender
(oder haben bis zum Tag der Geburt Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen)
Die Entschädigung beträgt 80% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 196.- pro Tag. Die Anmeldung bei der SVA, um die Entschädigung zu erhalten, ist erst möglich, nachdem alle 14 Tage bezogen worden sind (pro 5 bezogene Arbeitstage gibt es 2 zusätzliche Tagesansätze).

Der Lohnrechner Salarium
Wollen Sie herausfinden, welchen Lohn Sie statistisch gesehen erhalten sollten? Der Lohnrechner Salarium hilft Ihnen weiter ...
Mit dem Lohnrechner vom Bundesamt für Statistik können Sie für eine spezifische Arbeitsstelle und anhand frei wählbarer individueller Merkmale einen monatlichen Bruttolohn berechnen (Basis für die Berechnungen sind die im Jahr 2016 effektiv ausbezahlten Löhne).
Beispiel: Junior-MandatsleiterIn in der Treuhandbranche
Schweizer / Schweizerinnen |
25% verdienen weniger als |
Zentralwert (Median) |
25% verdienen mehr als |
Frauen | CHF 4'588 | CHF 5'201 | CHF 5'872 |
Männer | CHF 5'057 | CHF 5'732 | CHF 6'471 |
Bei modernen Firmen (wir von der STT AG zählen uns dazu) erhalten Frauen und Männer den gleichen Lohn, denn schliesslich schreiben wir ja das Jahr 2019. Die Statistik vom BFS zeigt aber deutlich, dass in der Schweiz immer noch sehr grosse Unterschiede bestehen.
Link zum Lohnrechner

Ich mache mich SELBSTÄNDIG
Von der Geschäftsidee zur erfolgreichen Firmengründung.
Eine Buchempfehlung der STT AG
Firmengründer und Firmengründerinnen sind die heutigen Helden und Heldinnen der Wirtschaft. 90 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz sind Kleinstfirmen. Von diesen werden jährlich 40 000 neu gegründet, von risikobereiten, visionären Machern und Macherinnen.
Mit dem komplett überarbeiteten Bestseller-Ratgeber aus der Beobachter-Praxis (Autor Norbert Winistörfer) sind Sie als Firmengründer von Beginn weg richtig unterwegs. Ergänzend zu diesem Profihandbuch stehen online Checklisten, Musterbriefe und -verträge, Berechnungsvorlagen, Infoblätter sowie viele weiterführende Links bereit. Auch eine Vorlage und ein Muster für Ihren Businessplan steht im Download-Angebot.
Formen der Selbständigkeit
- Selbständig als Firmengründer
- Selbständig als Firmenkäufer
- Selbständig als Franchisenehmer
- Selbständig im Direktverkauf
- Selbständig als Agent
- Selbständig als Alleinvertreter
- Selbständig als Lizenznehmer
Der Autor dieses Ratgebers, Prof. Norbert Winistörfer, bedankt sich im Vorwort bei einigen Experten und Expertinnen für ihre Unterstützung bei der Überarbeitung und Aktualisierung dieses Ratgebers, so auch bei Hans Schoch von der STT Schoch Treuhand Team AG.

Löschen von ungerechtfertigten Betreibungen
Seit 01.01.2019 ist es endlich möglich, ungerechtfertigte Betreibungen im Register löschen zu lassen resp. zumindest zu erreichen, dass Dritte nicht mehr von der Betreibung erfahren. Diese Neuerung ist wichtig, stellen doch registrierte Betreibungen einen «Tollgen im Reinheft» einer Person dar.
Und so wird es gemacht:
- Sie werden zu Unrecht betrieben - erheben Sie Rechtsvorschlag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls
- Nach einer Wartefrist von drei Monaten seit Erhalt des Zahlungsbefehls reichen Sie beim Betreibungsamt ein schriftliches Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte ein (wir helfen Ihnen gerne bei der Gesuch-Erstellung)
- Der Gläubiger erhält nun vom Betreibungsamt eine 20 Tage Frist für die Erbringung eines Beweises
- Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist wird das Gesuch gutgeheissen und die Betreibung zukünftig Dritten nicht mehr angezeigt
Es gilt nun abzuwarten, wie vor allem professionelle Geldeintreibungsfirmen auf diese Neuigkeit reagieren und Abwehrmassnahmen erfinden werden. Es wäre wirklich schön, wenn zu Unrecht betriebene Schuldner wieder von sich sagen könnten: «Jetzt habe ich wieder eine weisse Weste.»

«bexio» ist das beste Software-Startup der Schweiz
Als motivierter bexio-Treuhänder unterstützen wir unsere Kunden bei der Führung ihrer Buchhaltung und begleiten sie professionell mit unserem kompletten Rundum-Service. Unser gemeinsames Ziel ist, beidseitig rationellere Abläufe in der KMU-Administration zu erreichen, um so neuen Freiraum zu gewinnen. Die tolle bexio-Software und wir als bexio-Treuhänder sind Garant dafür. Zusammen mit dem kundenorientierten bexio-Support stellen wir für unsere KMU-Kunden ein richtiges Dream-Team dar.
Deshalb wurden heute unsere STT-Sachbearbeiter einmal mehr von der sympathischen bexio-Frau, Nadia Wittenwiler, Business Development Manager, intensiv geschult, damit wir unseren Kunden die vielfältigen Möglichkeiten der bexio-Software vermitteln und sie auf Stolpersteine aufmerksam machen können. Nur so kann es gelingen, auch ein Dream-Team zu bleiben, welches den Namen Dream-Team verdient.
Herzlichen Dank, Nadia Wittenwiler, für die engagierte Schulung.
bexio ist DIE ideale Software für Selbständige und Startups. Ab CHF 29.- / Monat sind auch SIE mit dabei.

Verwandten-Unterstützungspflicht
Wer seinen Lebensbedarf nicht selbst verdienen kann, hat Anspruch auf Unterstützung durch nahe Verwandte (ZGB 328 + ZGB 329).
Vier erforderliche Kriterien
- Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie;
- Die berechtigte Person ist in einer objektiven Notlage;
- Die Pflichtigen leben in günstigen finanziellen Verhältnissen;
- Der Unterstützungsbeitrag ist für die Pflichtigen zumutbar.
Günstige Verhältnisse – was heisst das?
Günstige Verhältnisse bedeuten Wohlstand, d.h. das Jahreseinkommen (inkl. einem Vermögensanteil) sowie das Vermögenliegen höher als:
Einkommen | Vermögen | |
Ehepaare | 180'000 | 500'000 |
Alleinstehende | 120'000 | 250'000 |
Zuschlag pro Kind | 20'000 | 40'000 |
Beispiel alleinstehende Person (34-jährig)
Steuerbares Jahreseinkommen | 140'000 |
+ anrechenbares Vermögen (750'000 - 250'000 = 500'000 davon 1/50) |
10'000 |
= Total anrechenbares Einkommen | 150'000 |
- Pauschale für gehobene Lebensführung | 120'000 |
= Total | 30'000 |
Fazit: Die alleinstehende Person muss ½ von 30'000 Verwandtenunterstützung bezahlen, d.h. 15'000 im Jahr, 1'250 im Monat.
Beispiel Ehepaar (beide über 60)
Steuerbares Jahreseinkommen | 150'000 |
+ anrechenbares Vermögen (2'000'000 - 500'000 = 1'500'000 davon 1/20) |
75'000 |
= Total anrechenbares Einkommen | 225'000 |
- Pauschale für gehobene Lebensführung | 180'000 |
= Total | 45'000 |
Fazit: Auch dieses Ehepaar muss ½ von 45'000 Verwandtenunterstützung bezahlen, d.h. 22'500 im Jahr, 1'900 im Monat.

So funktioniert der AIA
(automatischer Informationsaustausch in Steuersachen)
Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Gefolge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen und breit verfolgten Anliegen der Weltgemeinschaft geworden. Der AIA (automatische Informationsaustausch) ist nun Tatsache geworden. So wird auch die Schweiz Informationen sammeln und erstmals im 2018 entsprechende Meldungen ins Ausland vornehmen. Vom Ausland erhaltene Informationen wird die eidgenössische Steuerverwaltung an die betreffenden Kantone weiterleiten und es ihnen überlassen, wie weit sie davon Gebrauch machen wollen.
Die folgenden Informationen sind von den Finanzinstituten zu melden und werden mit den Steuerbehörden im Domizilland des Kunden ausgetauscht:
- Identifikationsinformationen (z.B. Name der natürlichen Person oder des Rechtsträgers, Adresse, Domizilland, Steueridentifikationsnummer oder Geburtsdatum)
- Kontoinformationen (z.B. Name des Finanzinstituts und Kontonummer), und
- Finanzinformationen (z.B. Kontostand, Dividenden, Zinsen, andere Einkünfte und Veräusserungslöse)

Verlustverrechnung
Im Leben eines Unternehmens kann es durchaus zu Verlustsituationen kommen. Besonders in der Gründungsphase sind Geschäftsjahre mit roten Zahlen keine Seltenheit. Diese Verluste dürfen jedoch in den folgenden sieben Jahren mit Gewinnen verrechnet und somit Steuern gespart werden.
Beispiel: Die Muster AG wurde 2000 gegründet und musste zu Beginn viel Aufbauarbeit leisten. Darum machte die Gesellschaft 2000 – 2005 jährlich rund CHF 10’000 Verlust. Im Jahr 2006 kann die Muster AG zum ersten mal einen Gewinn von CHF 15’000 ausweisen. Von diesem kann sie nun aber steuerlich die Verluste aus den Jahren 2000 + 2001 (CHF 10’000 + CHF 5'000) abziehen; sie realisiert demnach im Jahr 2006 also keinen steuerbaren Gewinn. Dieses Beispiel kann mit den restlichen Verlusten von 2001 - 2005 fortgesetzt werden bis sämtliche Verluste verrechnet sind.
Achtung: Verluste können nur sieben Jahre lang verrechnet werden. Fällt also erst im achten Jahr erstmals ein Gewinn an, dann sind die Verluste aus dem ersten Jahr verfallen und können steuerlich nicht mehr berücksichtigt

Mazda für die Enkelin Tanja
Gibt es aus der Sicht einer Grossmutter etwas "Schöneres“, als eine liebevolle Enkelin, die immer wieder den Kontakt zur Oma sucht? Und genau diese Enkelin, welche ihrer Oma mit grosser Regelmässigkeit Besuche abstattet und sie mittels telefonischem Austausch auf dem Laufenden hält, bekommt nun von Oma einen neuen Mazda geschenkt. Gross war die Freude bei Tanja.
Gestern hat diese Oma bei uns telefonische angefragt, ob diese Schenkung von CHF 22’000 für den Kauf eines neuen Mazdas denn eine Schenkungssteuer bei der Enkelin auslösen würde. Dass diese Schenkung „steuerfrei“ deklariert werden kann, löste nun auch bei der Oma grosse Freude aus.
Schenkungssteuern
Kanton | Ehegatten | Kinder, Enkel | Eltern | Geschwister | Andere |
Aargau | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | Steuerlast 6-23% | Steuerlast 12-32% |
St. Gallen | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 25'000 steuerfrei | 10'000 steuerfrei | Steuerlast 0-30% |
Schwyz | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei |
Zug | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | Steuerlast 4-8% | Steuerlast 0-20% |
Zürich | 100% steuerfrei | 100% steuerfrei | 200'000 steuerfrei | 15'000 steuerfrei | Steuerlast 0-36% |

Achtung! Teure Mietkaution
Bei der Geschäftsmiete gibt es leider keine Obergrenze für Kautionen. Vermieter dürfen also problemlos sechs Monatsmieten und mehr als Mietzinsdepot verlangen. Dieser Betrag wird meistens auf ein gesperrtes Bankkonto einbezahlt und bindet so natürlich sehr viel Liquidität. Wer als Mieter nicht flüssig genug ist, kann auf eine Versicherung für die Mietkaution zurückgreifen.
Aber Achtung: Das ist natürlich nicht gratis, denn schliesslich will die Versicherungsgesellschaft ja an diesem Produkt verdienen. Kostet also z.B. eine Kaution von CHF 50’000 im Jahr CHF 2’500 an Prämien, so sind dies doch in zehn Jahren stolze CHF 25’000. Zudem: Wird diese Versicherung vom Vermieter beansprucht, so nimmt die Kautionsversicherung umgehend Regress auf den Mieter, denn nicht der Mieter sondern der Vermieter wird versichert - auf Kosten des Mieters.
Empfehlung: Handeln Sie mit dem Vermieter eine faire Kaution aus.

Steuerumgehung...
… liegt gemäss Definition des Bundesgerichts vor, wenn (kumulativ):
- Ein ungewöhnliches, sachwidriges oder absonderliches Vorgehen gewählt wird, welches den wirtschafltichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint
- Sich dieses (absonderliche) Vorgehen einzig mit der Absicht der Steuerersparnis erklären lässt
- Das ungewöhnliche Vorgehen auch tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen würde, wenn es von den Steuerbehörden hingenommen würde
Steuerumgehung wird nur in ausserordentlichen Situationen angenommen. Die oben genannten Kriterien dienen dabei als Katalog für die Abgrenzung von der steuerlich zu akzeptierenden Steuervermeidung. Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige frei, wie er seine Rechtsverhältnisse gestalten will.
Trotzdem: Als steuerpflichtige Person muss man sich vorgängig sehr gut überlegen, ob man wirklich die komplizierteste und exotischste Variante wählen will. Schliesslich gilt es ebenso, nicht nur die Steuern, sondern auch die übrigen mit einer Transaktion verbundenen Kosten im Auge zu behalten. Man ist ferner sehr gut beraten, wenn man bei Bedarf auch noch andere als nur steuerliche Gründe für das gewählte Vorgehen darlegen kann.
Die Steuerumgehung
- bewirkt, dass dem Staat Steuern vorenthalten werden
- stellt aufgrund des offenen Ausweises keine Pflichtverletzung und damit keine strafbare Handlung dar
- hat als einzige Konsequenz die Veranlagung der Steuer gemäss wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Folge

Die vier Denkfehler bezüglich «Steuern bezahlen»
1. «Rückstellungen für die Steuern machen.»
Falsch. Richtig ist: Monatliche Zahlungen leisten (z.B. mittels Dauerauftrag). Rückstellungen können so nicht zweckentfremdet werden. Ausserdem schreiben die meisten Kantone einen steuerfreien Vergütungszins gut. Die Steuerrechnungen flattern 100%ig ins Haus, warum also nicht gleich den monatlichen Steuerbetrag direkt an die Steuerverwaltung überweisen?
2. «10% vom Lohn für die Steuern budgetieren.»
Falsch. Richtig ist: Viele müssen mit 15% - 20% (und mehr) vom Nettoeinkommen an Steuerlast rechnen. Es gibt verschiedene Online-Rechner, mit denen sich die zu erwartende Steuerlast ganz einfach ausrechnen lässt.
3. «Die Steuern mit dem 13. Monatslohn bezahlen.»
Falsch. Richtig ist: Gemäss Wegleitung oder Online-Rechner die eigene Steuerlast korrekt berechnen. Oft braucht es zwei Monatslöhne (und mehr), um die Steuerrechnung zu bezahlen (Achtung: Staats- und Gemeindesteuer UND Direkte Bundessteuer berechnen).
4. «Warten bis die definitive Steuerrechnung kommt.»
Falsch. Richtig ist: In vielen Kantonen kann es zwei und mehr Jahre dauern, bis die definitive Veranlagung erfolgt ist. Das kann dann plötzlich bedeuten, dass man die Steuerrate pro Monat verdoppeln muss.
FAZIT: jährliche Steuerlast berechnen → 1/12 des Steuerbetrages als monatliche à-Kto.-Zahlung mittels Dauerauftrag an das Steueramt überweisen