STT Schoch Treuhand Team AG
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Es gibt AHV-freie Auszahlungsmöglichkeiten

Jeder Franken Lohn ist steuerpflichtig! Jeder Franken Lohn ist aber nicht unbedingt AHV-pflichtig! Und so können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden beispielweise Umzugsentschädigungen, Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke oder Anerkennungsprämien bis zu 500 Franken für das Bestehen von beruflichen Prüfungen zukommen lassen und zwar AHV-frei.

Studieren Sie das entsprechende Merkblatt der SVA:

https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d