steuertipp für angestellte
 
Steuertipp 1: Zügeltrick
• Bei Umzug innerhalb des Kantons ist die Gemeinde massgebend, der man am 1. Januar wohnt.
• Wenn Wegzuggemeinde günstiger, dann erst im Januar wechseln.
Andernfalls schon im Dezember An- und Abmeldeverfahren durchziehen.
   
Zügeltrick
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